RAUSCHER Dr. med. Günther, Facharzt für Chirurgie und Gefäßchirurgie

Wahlarzt bedeutet, dass der Arzt keinen Vertrag mit den
Krankenkassen hat und daher eine direkte Verrechnung
nicht möglich ist.

Die Patienten bekommen für meine Leistungen ein Honorar
in Rechnung gestellt.

Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und
bekommen in der Regel 80% des Kassenbeitrages rückerstattet.